Satzung

der Bundesarbeitsgemeinschaft Internationalismus in und bei der PDS

1.      Die BAGI ist ein kollegialer, solidarischer und basisdemokratischer Verbund von Mitgliedern und SympathisantInnen der PDS, die sich dem Internationalismus im Sinne der Solidarität, Vernetzung und Kooperation verpflichtet fühlen.

2.      Die BAGI gliedert sich in eigenständige Regionalgruppen, assoziierte Gruppen und bundsweit arbeitende thematische Arbeitsgruppen.

3.      Mitglied der BAGI können Einzelpersonen und Gruppen werden, die sich den Zielen, dem Statut sowie den Arbeitsprinzipien der BAGI (siehe Gründungsdokumente) verpflichtet fühlen und sich aktiv für deren Realisierung einsetzen. Die individuelle Mitgliedschaft und die Mitarbeit von Gruppen muss dem Koordinierungsrat bzw. der Regionalgruppe schriftlich erklärt werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme; das gilt auch für assoziierte Gruppen, die ihre Mitarbeit erklären.

4.      Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Ziele und Grundsätze der BAGI Art und Umfang seiner Mitarbeit in der BAGI selbst zu bestimmen sowie dem Koordinierungsrat und der Mitgliederversammlung seine Anregung und Kritik zu unterbreiten.

5.      Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussgremium. Sie tagt mindestens zweimal jährlich. Die Einladung dazu erfolgt schriftlich bis zwei Wochen vor dem Termin. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Annahme der Satzung und Änderungen zur Satzung bedürfen zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Auf Antrag des Koordinierungsrates kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

6.      Die Arbeit der BAGI wird zwischen den Mitgliederversammlungen von einem Koordinierungsrat geleitet, dem neben den SprecherInnen VertreterInnen der Arbeitsgruppen und der Regionalgruppen  angehören. Sie werden einmal jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt und treffen sich mindestens vierteljährlich zu Beratungen. Beschlüsse des Koordinierungsrates werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

7.      Die Mitgliederversammlung wählt bis zu fünf SprecherInnen, die die BAGI in der PDS und der Öffentlichkeit vertreten. Die SprecherInnen sind an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

8.      Der Rundbrief der BAGI ist dessen Diskussionsforum. Er erscheint mindestens vierteljährlich. Die Redaktion und die Verantwortung im Sinne des Presserechtes obliegt einem Mitglied des SprecherInnenrates nach Absprache über die inhaltlichen Schwerpunkte im SprecherInnenrat. Für den Bezug des Rundbriefes kann eine Spendenempfehlung ausgesprochen werden.

9.      Die Satzung tritt am 21.11.1999 in Kraft.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Berlin am 20.11.1999 bei einer Enthaltung

BAGI-Homepage